IT-Sicherheit

Digital Service Act: mehr Sicherheit & Verantwortung im Online-Umfeld

Digitalagentur Berlin | 25.08.2023

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Ab heute gilt der Digital Services Act (Digitale Dienste Gesetz) der EU für besonders große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen europäischen Nutzer:innen. Damit sind Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Nachrichtendienste oder Social-Media-Anbieter gemeint. Hauptanliegen des Gesetzes ist ein strengeres Vorgehen gegen alle Rechtsverstöße, wie Hassreden oder Urheberrechtsverletzungen.

Auch eine Verhaltenssteuerung über sogenannte Dark Paterns (Felder die zum Anklicken verleiten sollen) wird untersagt.

Marktplatzbetreiber müssen kontrollieren und transparent machen, dass Anbieter real existieren.

Suchfunktionen und News-Feeds müssen so einstellbar sein, dass Sucherergebnisse und Beiträge, chronologisch angezeigt und nicht durch einen Algorithmus vorausgewählt werden. Die EU verspricht sich davon auch deutliche Vorteile für KMU und Startups, indem die Plattformbetreiber als „Gatekeeper“ (Pförter) in ihrer „Türpolitik“ beschränkt werden und somit mehr direkter Wettbewerb ermöglicht wird.

Allgemeiner Geltungsbeginn des Gesetzes ist der 17. Februar 2024. Bis dahin müssen die EU-Mitgliedsstaaten Kontrollinstanzen schaffen, die dann von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt werden. Im nächsten Schritt werden die Regelungen dann auch auf Anbieter mit weniger als 45 Millionen Nutzer:innen ausgeweitet.