Fördermöglichkeiten für Ihr Digitalisierungsvorhaben

Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung zur digitalen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Wir informieren Sie gern.

Benötigen Sie eine kostenlose, persönliche Einführung zu Fördermöglichkeiten? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die für Sie passenden Fördermöglichkeiten zu finden. Jetzt Gespräch vereinbaren!

Aktuelle Förderprogramme für Berliner Unternehmen

Disclaimer: Die aufgeführten Subventions- und Fördermöglichkeiten richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und unterstützen kommerzielle Gewerbe bei der Digitalisierung, Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen.

Beratungen

Das „Zukunftszentrum Berlin – digitale Arbeitswelten gestalten“ unterstützt KMU als Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstelle bei der Digitalisierung und der Einführung von KI-Anwendungen.

Das BMWK-Projekt Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur mit Sitz in Potsdam unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige Unternehmenskultur aufzubauen und im Arbeitsalltag zu leben, u.a. bieten sie hierfür mit wöchentliche Sprechstunden und Themenworkshops an: https://www.digitalzentrum-zukunftskultur.de In einzelnen sogenannten „Digitalisierungsprojekten“ unterstützen sie mittelständische Unternehmen direkt dabei, aktuelle Herausforderungen zu meistern: von der Analyse über die Konzeption bis hin zur Erprobung, Einführung und praktischen Umsetzung (zum Beispiel bei den Themen Führung oder Geschäftsstrategie, aber auch bei neuen Ansätzen von Online-Marketing, Personalgewinnung oder Zusammenarbeit).

Investitionen

Forschung & Entwicklung

Sie sind Unternehmer:in und wollen technologische Entwicklungen realisieren? Oder sind Sie in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig und planen die Durchführung eines FuE-Vorhabens in Kooperation mit einem Unternehmen? Mit der praktischen Online-Finanzierung fördern wir Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses.

Pro FIT – Projektfinanzierung – Investitionsbank Berlin (ibb.de)

Förderkredite

Die Förderkredite der InvestitionsBank Berlin stellen eine gute Alternative zu Eigenkapital und klassischen Zuschüssen dar. Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 3 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben.

Berlin Innovativ PLUS

Förderkredit der KfW für Investitionen und Betriebsmittel sowie Unternehmens-gründung, -nachfolge und -beteiligung. Die KfW übernimmt die Hälfte des Kreditrisikos, gewährt bis zu 3 tilgungsfreie Jahre und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Weitere Informationen siehe KfW.

Bildung & Qualifizierungen

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ("KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch finanzielle Unterstützung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Das beinhaltet sowohl Querschnittskompetenzen wie Digitalisierung, als auch berufsspezifische und persönliche Kompetenzen"). Weitere Informationen siehe KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.

Kunst & Kultur

Förderprogramm zur Digitalisierung von Kulturgut des Landes Berlin Seit 2012 unterstützt das Land Berlin, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, seine Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung ihrer Sammlungen und Bestände. Ziel ist es, das digitale Kulturgut über das Internet für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Förderprogramm – digiS (digis-berlin.de)

Fragen und Antworten zur Förderung von Digitalisierung

Grundsätzlich lassen sich die verfügbaren digitalisierungsrelevanten Förderprogramme in folgende Kategorien einteilen: Investitionen (in Betriebsmittel), Beratungen und Coachings, Forschung und Entwicklung, Weiterbildungen und Förderkredite. Eine Auflistung dieser Programme finden Sie auf obenstehend.  

Die klassische Beschaffung von Hard- und Software, sowie das Einkaufen technischer Dienstleistungen, ist aktuell leider nur schwer förderbar. Mit der GRW-Förderung sind einige dieser Maßnahmen förderbar, allerdings ist dieses Programm nur für bestimmte Branchen beantragbar (hauptsächlich Industrie- und produzierende Unternehmen, sowie Hersteller von Software)  

Das ist die entscheidende Frage, die Sie sich stellen müssen, bevor Sie Zeit in einen Antrag investieren. Die Antwort hängt von einigen Faktoren ab. Die wichtigsten davon sind:

Anzahl der Mitarbeiter: Viele Programme richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – also Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro. Dabei ist Vorsicht geboten: Wer an anderen Unternehmen beteiligt ist oder an dem andere Unternehmen Anteile halten, muss deren Zahlen unter Umständen anteilig oder vollständig einrechnen und ist dann gegebenenfalls nicht mehr förderfähig.  

Manche Programme verlangen eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden. Dabei wird grundsätzlich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gerechnet. Zwei Teilzeitkräfte sind also in den Augen des Geldgebers nicht automatisch zwei vollwertige Mitarbeitende. Umgekehrt gibt es aber auch Förderungen, die exklusiv für Solo-Selbstständige gedacht sind.  

Branchenzughörigkeit: Nicht jede Branche kommt für jedes Programm in Frage. Bei bestimmten Programmen gibt es Positiv- oder Negativlisten, die definieren, wer antragsberechtigt ist. Die Branchenzugehörigkeit wird in aller Regel über den Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code) ermittelt. Diesen finden Sie unter anderem auf Ihrem Handelsregisterauszug und oft auch auf Ihren Steuerunterlagen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sind manchmal ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen.

Gründungsdatum: Viele Programme setzen voraus, dass das Unternehmen bereits eine gewisse Zeit am Markt tätig ist – in der Regel ein oder zwei Jahre. Andere Programme verlangen nach einem Tätigkeitsnachweis über den genannten Zeitraum. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen für den Nachweis benötigen, ist in der Förderrichtlinie angegeben.  

Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige GmbHs, Vereine und Stiftungen sind ein Sonderfall: Manche Programme schließen sie aus, andere wiederum setzen wirtschaftliche Tätigkeiten und eigene Umsätze voraus. Es kommt vor, dass die Förderfähigkeit von Gemeinnützigen nicht eindeutig aus der Förderrichtlinie hervorgeht. Fragen Sie in diesem Fall bei der zuständigen Anlaufstelle nach.

Das ist der Fallstrick Nummer eins, über den viele Antragsteller stolpern: Wer mit einem Vorhaben beginnt, bevor der Förderbescheid vorliegt, verliert in aller Regel den Anspruch auf Förderung. Das gilt für Investitionen ebenso wie für Beratungsleistungen oder Forschungsprojekte.

Als „Beginn" gilt dabei nicht nur der Spatenstich oder der erste Arbeitstag. Schon der Abschluss eines verbindlichen Vertrages oder einer Bestellung kann bereits als Projektbeginn gewertet werden. In manchen Programmen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich – allerdings muss dieser in aller Regel explizit bei der Antragstellung mitbeantragt werden. Deswegen sollten Sie möglichst früh in der Projektplanung über eine Förderung nachdenken, um die dafür benötigte Zeit einplanen zu können. 

Um den fairen Wettbewerb zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, müssen größere staatliche Subventionen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten De-minimis-Beihilfen, die aufgrund ihrer geringen Höhe nicht als wettbewerbsverzerrend gewertet werden und deswegen weniger Auflagen unterliegen.  

Die gute Nachricht: Die meisten Förderprogramme, die für Berliner KMU von Interesse sind, sind De-minimis-Beihilfen. Aber Achtung: Innerhalb von drei Jahren darf die Summe aller De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen 300.000 Euro nicht überschreiten. Wer also mehrere Förderprogramme gleichzeitig oder nacheinander nutzt, muss im Blick behalten, ob dieser Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist. Seit Anfang 2026 werden diese Beihilfen in einem zentralen öffentlichen Register erfasst. 

Ein weiterer Grundsatz der Wirtschaftsförderung: Die meisten Programme verbieten ausdrücklich, dass dieselbe Maßnahme gleichzeitig aus mehreren öffentlichen Fördertöpfen finanziert wird. Dieses sogenannte Kumulierungsverbot bedeutet, dass Sie sorgfältig planen müssen, welche Programme Sie für welche Projektteile einsetzen wollen. Manche Programme können kombiniert werden, aber bei weitem nicht alle. Wer das ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall eine Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel. 

Neben Programmabhängigen Unterlagen und Auskünften, sollten Sie folgende Unterlagen immer zur Hand haben:

  • Gewerbeanmeldung / Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis Geschäftstätigkeit (2-3 Jahre)
  • Identität des/der Verantwortlichen (z.B. Geschäftsführung)
  • ggf. WZ-Nummer (Wirtschaftszweig)
  • ggf. Eintrag in die Transparenzdatenbank (bei Berliner Förderprogrammen) 

Die EU-Kommission hat am 1.1.2005 eine Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Die Einhaltung dieses KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

  • Gewerbeanmeldung / Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis Geschäftstätigkeit (2-3 Jahre)
  • Identität des/der Verantwortlichen (z.B. Geschäftsführung)
  • ggf. WZ-Nummer (Wirtschaftszweig)

Vorsicht vor unseriösen Angeboten: Mit dem Thema Fördermittel werden leider auch unseriöse Anbieter angelockt. Das fängt damit an, dass manchmal die ersten Treffer auf einer Suchmaschine gar nicht die offizielle Seite des Förderprogramms sind, sondern private Anbieter, die versuchen, Ihre Angebote zu vermarkten. Laden Sie nirgendwo voreilig ihre Unterlagen hoch, bevor Sie nicht im Impressum der Webseite geprüft haben, mit wem Sie es wirklich zu tun haben. Prüfen Sie Anbieter sorgfältig, holen Sie Referenzen ein und lassen Sie sich im Zweifel von einer unabhängigen Stelle beraten.  

Lieber Fragen als Raten: Nicht alles geht immer zweifelsfrei aus den Webseiten oder den Förderrichtlinien der Programme hervor. Insbesondere Förderrichtlinien sind gespickt mit juristischen und behördlichen Fachbegriffen, die nicht immer jeder Person geläufig sind. Sollten Sie sich über etwas im Unklaren sein, lohnt sich eine E-Mail oder ein Anruf bei der entsprechenden Förderstelle, bevor Sie viel Zeit und Arbeit in einen Antrag stecken, der zum Scheitern verurteilt ist, oder Sie auf eine Förderung verzichten, die Sie sonst erhalten hätten.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung: Auch wenn Ihr Vorhaben alle formalen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die zuständige Stelle nach eigenem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Programme können jederzeit angepasst, eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. 

Benötigen Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten?

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die für Sie passenden Fördermöglichkeiten zu finden.

Jetzt Gespräch vereinbaren