Chatbots, Deepfakes, AI Act: Die neue Kennzeichnungspflicht ab August 2026

19.08.2026 10:00 – 11:00
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Aufgrund der EU KI-Verordnung (AI Act) gelten mit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Der Vortrag geht der Frage nach, was nach Art. 50 KI-VO auf welche Weise gekennzeichnet werden muss und wie sich die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen. Dabei geht es nicht nur um die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten wie Bildern, Videos, Audioinhalten oder bestimmten Texten, sondern auch um Transparenzpflichten für Entwickler bzw. Anbieter von KI-Systemen – etwa bei der technischen Kennzeichnung von KI-Ausgaben oder der Gestaltung von KI-gestützten Interaktionen. 

Zwischen erlaubter Nutzung und Täuschung: Fälle aus der Praxis 

Anhand von Praxisbeispiele wird erläutert, wann ein Hinweis erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen und welche Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung gestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Deepfakes, KI-generierten Inhalten in Werbung und Kommunikation sowie der Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzung und täuschender Darstellung. Zudem werden Schnittstellen zu weiteren Regelwerken wie DSGVO, DSA und UWG beleuchtet. 

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten 

Der Vortrag zeigt auf, welche organisatorischen Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um die neuen Transparenzpflichten rechtssicher umzusetzen – von der Prüfung bestehender KI-Anwendungen über interne Prozesse bis hin zur Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Zum Abschluss bleibt ausreichend Raum für Fragen und Diskussion. 

Dr. Alexander Hogertz

Rechtsanwalt/Partner bei HOGERTZ

Die Kanzlei HOGERTZ ist auf die Beratung und gerichtliche Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen in den Bereichen Medienrecht, Urheberrecht, IT- und Datenschutzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert.