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Neue KI-Regeln: Das müssen Unternehmen ab Februar 2025 wissen

EU-KI-Verordnung stellt KMU vor neue Herausforderungen

Lotte Prädikow | 31.01.2025

Lesedauer: 5 min

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Ab dem 02. Februar 2025 gelten neue Vorschriften für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Die EU-KI-Verordnung legt fest, dass Unternehmen über ausreichend „KI-Kompetenz“ verfügen müssen – ein Thema, das viele KMU vor Herausforderungen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was die Verordnung regelt und wie Sie die Anforderungen erfüllen. 

Was steckt hinter der EU-KI-Verordnung? 

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO), die im August 2024 in Kraft getreten ist, hat ein klares Ziel: Den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in Unternehmen zu gewährleisten. Sie richtet sich an alle, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen – unabhängig von der Größe oder Branche. 

Wie stark ein Unternehmen betroffen ist, hängt davon ab, wie risikobehaftet die eingesetzten Systeme sind. Je kritischer der Einsatz, desto strenger die Auflagen. Doch wann greifen welche Vorschriften? Hier die wichtigsten Meilensteine nach Art.113 KI-VO  

  • Ab Februar 2025: Verbot bestimmter Praktiken und Sicherstellung von KI-Kompetenz. 

  • Ab August 2025: Weitere Regelungen zu Hochrisikosystemen, allgemeinen KI-Modelle (vergleichbar mit  GPT-4) und Einführung von Sanktionen.  

  • Ab August 2026: alle weiteren Regelungen des Gesetzes, die nicht gesonderten Fristen unterliegen (z.B. zu Transparenzpflichten) 

  • Ab August 2027: Einstufungsregeln von Hochrisiko-KI-Systemen. 

Die schrittweise Einführung soll Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Ab August 2025 greifen auch Bestimmungen zu zuständigen Behörden und Aufsichtsstrukturen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur in Kooperation mit weiteren Fachbehörden (u.a. Datenschutzbehörden) diese Aufgabe übernehmen.  

KI-Kompetenz: Was bedeutet das? 

Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die „KI-Kompetenz“. Ab Februar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ haben Art. 4 KI-VO . Doch was bedeutet das genau?  

Kurz gesagt: Ab Februar 2025 müssen alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese sachkundig und sicher einzusetzen, Chancen zu erkennen und mögliche Schäden zu vermeiden. 

Aus der Definition der KI-VO lassen sich mehrere Facetten der KI-Kompetenz ableiten 

  1. Technisches Wissen: Verstehen, wie KI-Systeme funktionieren. 

  1. Risikobewusstsein: also Potenziale des jeweiligen Systems zu erkennen und Risiken zu vermeiden 

  1. Rechtliches und ethisches Verständnis: z.B.  Datenschutz, Rechte Dritter und ethische Standards kennen. 

Ob Führungskraft, Entwickler:in oder Anwender:in – der Schulungsbedarf hängt davon ab, wie intensiv und risikoreich ein KI-System genutzt wird. 

Wie vermittelt man KI-Kompetenz? 

Die gute Nachricht: Die Verordnung Die EU-Verordnung gibt keine festen Vorgaben, wie KI-Kompetenz im Unternehmen vermittelt werden soll. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Maßnahmen individuell anzupassen und auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.  

Praxisnahe Ansätze zur Weiterbildung 

  • Basisschulungen für alle Mitarbeitenden: Diese vermitteln technische Grundlagen (z. B. Funktionsweise von Sprachmodellen wie ChatGPT), rechtliche Vorgaben (z. B. Umgang mit personenbezogenen Daten) und ethische Prinzipien (z. B. Vermeidung von Verzerrungen oder Umgang mit KI-Halluzinationen)  

  • Workshops für spezielle Themen: Praktische Übungen zu “Prompts” und „Prompt Engineering“, die zeigen, wie man präzise und effektiv mit KI-Tools arbeitet. 

  • Individuelle Vertiefungen: Führungskräfte oder technisches Personal können spezielle Schulungen angepasst an ihre spezifische Rolle erhalten, z. B. für sicherheitskritische oder branchenspezifische KI-Systeme. 

Die Maßnahmen sollten immer auf die tatsächlichen Aufgaben der Mitarbeitenden abgestimmt sein. Ein:e Anwender:in die ein generatives KI-Tool zur Texterstellung nutzt, braucht vermutlich weniger technisches Know-how als ein:e Entwickler:in, die ein eigenes KI-System plant und implementiert. Wichtig ist auch, dass Wissen regelmäßig zu aktualisieren und den Entwicklungen anpassen. Wie Sie die nächsten Schritte in Ihrem Unternehmen angehen, erfahren Sie im Artikel "KI-VO: Praktische Schritte zur Umsetzung der neuen Anforderungen".

 

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Lotte Prädikow

Referentin Digitale Transformation