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Digitale Barrierefreiheit: Rückblick auf unsere DAB On Air-Sendung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Acelya Tüney | 06.03.2025

Lesedauer: 5 min

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In der aktuellen Ausgabe unseres TV-Formats  DAB On Air stand am 30. Juni ein hochaktuelles Thema im Mittelpunkt: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen und physischen Angebote barrierefrei zu gestalten – mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Welche Anforderungen das Gesetz mit sich bringt, welche Chancen es eröffnet und worauf Unternehmen nun achten sollten, darüber haben wir gemeinsam mit unseren Gästen  gesprochen.

 

Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), betonte: „Die Digitalisierung kann für Menschen mit Behinderungen große Chancen schaffen, vorausgesetzt, sie wird barrierefrei gedacht“. Gerade für sehbehinderte Menschen sind beispielsweise nicht ausreichend beschriftete Schaltflächen, fehlende Alternativtexte bei Bildern oder unzugängliche Webshops ein großes Hindernis. Ihr Wunsch: Digitale Barrierefreiheit nicht als Hürde, sondern als Chance für mehr Teilhabe verstehen, etwa durch barrierefreie Apps im Gesundheitsbereich oder einfache, zugängliche Online-Dienste. 

Sven Niklas, der als Experte für digitale Barrierefreiheit arbeitet und das Büro der Bundesfachstelle Barrierefreiheit leitet, ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie seinen Anforderungen bestens vertraut. In der Sendung gab er einen fundierten Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und erklärte, welche Unternehmen konkret betroffen sind. So müssen beispielsweise alle Online-Shops bereits barrierefrei gestaltet sein, eine Ausnahme gilt lediglich für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen. Auch diese können sich jedoch beraten lassen, was er ausdrücklich empfiehlt. Sein Appell: Unternehmen sollten das Gesetz nicht als Hürde sehen, sondern als Chance verstehen, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen – und auf diese Weise auch weitere Zielgruppen zu erschließen. Wie sich die gesetzlichen Vorgaben konkret in die Praxis übertragen lassen, zeigte anschaulich gregor c. blach, Geschäftsführer der Kommunikationsagentur WE DO und Geschäftsführender Vorstand des Marketing Club Berlin. Seine Agentur unterstützt Unternehmen und Organisationen dabei, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Am Beispiel der Plattform Hilfe in Berlin zeigte er anschaulich, wie barrierefreie Gestaltung in der Praxis aussehen kann. Die Seite bietet unter anderem Informationen in leichter Sprache. Sein wichtiger Hinweis: „Barrierefreiheit gelingt nur, wenn man gemeinsam mit den betroffenen Personen testet und nicht an ihnen vorbei.“

 

Unsere Gäste machten mit ihren jeweiligen Perspektiven zu einem Thema, das uns alle angeht, die aktuelle Ausgabe des Formats DAB On Air äußerst informativ, spannend und sehenswert. Digitale Barrierefreiheit – auch dies wurde deutlich – ist weit mehr als eine verbindliche Pflicht, sie ist ein wesentlicher Baustein für eine inklusive Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, jetzt zu handeln, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Standards zu setzen – und ganz nebenbei trägt Barrierefreiheit auch zu wirtschaftlichem Erfolg bei. 

Impressionen aus dem Studio von ALEX Berlin

    DAB On Air live aus dem Studio von ALEX Berlin | Folge vom 30. Juni 2025

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